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BFH, 04.08.1988 - IV R 165-166/87 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erfordernis der Zustimmung eines Beigeladenen zur Klagerücknahme
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.12.1959 - III C 131.57
Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 04.08.1988 - IV R 165/87
Nach Rücknahme der Klage durch den Kläger wird die Beiladung wirkungslos (vgl. Beschlüsse des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 5. Dezember 1929 III A 48/28, RStBl 1930, 225, und vom 10. November 1938 IV 225/38, RStBl 1938, 1085, und Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 28. Dezember 1959 III C 131/57, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1960, 594 für den Fall der Hauptsacheerledigung in der Revisionsinstanz). - FG München, 02.01.1986 - I 245/81
Auszug aus BFH, 04.08.1988 - IV R 165/87
Der Beigeladene kann weder verhindern, daß der Kläger die Klage zurücknimmt, noch sich erfolgreich gegen eine Klaglosstellung durch den Beklagten im Wege der Erledigung der Hauptsache zur Wehr setzen (vgl. Tipke /Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 60 FGO Tz. 6;… Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, § 60 Rz. 68; FG München, Beschluß vom 2. Januar 1986 I 245/81, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1986, 245).
- BFH, 07.02.2007 - IV B 210/04
Hinzuziehung
Zwar entfällt für einen Beigeladenen das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Hauptbeteiligten des Klageverfahrens den Rechtsstreit übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklären (BFH-Beschluss vom 4. August 1988 IV B 165-166/87, BFH/NV 1989, 240). - FG Hessen, 07.11.2002 - 7 K 2143/02
Anspruchsberechtigter auf Prozesszinsen bei Steuererstattungsansprüchen
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